Compliance

Verhaltenskodex

Kostmann steht für Anti-Korruption.

Korruptes Verhalten – wie Bestechung, Vorteilzuwendung, verbotene Intervention, Betrug, Untreue, Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten und Beauftragten – stehen unter Strafe und wird solch einem Verhalten bei Kostmann entschieden entgegengetreten. Kostmann steht für gesetzeskonformes Verhalten, Integrität und faire Geschäftspraktiken. Vorsprung wird durch Leistung, Kompetenz und Qualität erarbeitet. Kostmann sticht mit innovativen Methoden und Techniken hervor und forciert die Sensibilisierung seiner Mitarbeiter zu einem regelkonformen Verhalten.

Unangemessene Geschenke/Einladungen sind von Kostmann-Mitarbeitern weder zu fordern, anzunehmen noch Geschäftspartnern zuzuwenden (Verbot der aktiven und passiven Korruption). Die Unangemessenheit bestimmt sich nach der Ortsüblichkeit.

Tone from the top – durch Vorbildwirkung und ständige Bewusstseinsbildung wird zu einem rechtskonformen Verhalten sensibilisiert. Schulungen, welche laufend und auf den Einzelfall zugeschnitten erfolgen, trainieren zu einem Compliance konformen Verhalten. Mitarbeiter, welche einen Compliance-Verstoß melden oder im guten Glauben über einen Fall berichten, erleiden weder eine disziplinarische Maßnahme noch Diskriminierung.

Als Grundlage für eine faire und langfristige Zusammenarbeit erwarten wir auch gegenüber unseren Geschäftspartnern ein rechtskonformes Verhalten sowie Steuerungsmaßnahmen zur Kontrolle und Verhinderung von Korruption. Compliance-Verstöße und nicht regelkonformes Verhalten werden entsprechend verfolgt und die im Einzelfall angemessenen Maßnahmen ergriffen.

Zertifikate

Das seitens der Austrian Standards plus GmbH zertifizierte Compliance Management System der Kostmann GesmbH umfasst die Risikofelder: Anti-Korruptionsrecht, Kartellrecht, Lohn- und Sozialdumping sowie unternehmensintern aufgestellte Handlungsgrundsätze für die operative Tätigkeit betreffend das Verbot des rechnungslosen Barinkassos und die Stunden-/Leistungsbestätigungen gegenüber Subunternehmen und Lieferanten. 

Das implementierte Compliance Management System erfüllt die Anforderungen der Bezugsdokumente ISO 37301 und ISO 37001. Die bestellte Compliance Beauftragte hat den Lehrgang zum zertifizierten Compliance Officer erfolgreich absolviert.

Kostmann-Hinweisgeber Plattform

Hinweisgeber („Whistleblower“) haben Schutz vor Repressalien wie Suspendierung, Kündigung, Herabstufung oder vergleichbare Maßnahmen laut EU-Richtlinie 2019/1937 („EU-Whistleblowing-Richtlinie“), sofern die Meldung dem sachlichen sowie persönlichen Anwendungsbereich der EU-Richtlinie 2019/1937 unterliegt und der Hinweisgeber hinreichend Grund zur Annahme hat, dass seine Meldung über Verstöße des Unionsrechts der Wahrheit entspricht. Hinweisgeber, welche böswillig und willentlich falsche oder irreführende Meldungen oder unbegründete Anschuldigungen erstatten, haben keinen Schutz vor Repressalien und kann solch eine Meldung als Straftat zB Verleumdung qualifiziert werden.

Die nachgenannten Meldekanäle dienen nicht als Ombudsstelle für Reklamationen oder Beanstandungen.

Wir regen an Ihre Kontaktdaten bei Ihrer Meldung zu nennen, damit offene Fragen geklärt werden können. Die Vertraulichkeit Ihrer Daten ist gewährleistet. Sollten Sie jedoch eine anonyme Meldung bevorzugen, schützt die implementierte Kostmann-Hinweisgeber Plattform Ihre Identität. Die inhaltliche Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt durch die Compliance Beauftragte. Ihr Bericht wird vertraulich behandelt. Bei Berichterstattung gemäß EU-Richtlinie 2019/1937 kommt der Hinweisgeberschutz zur Anwendung. Sie werden angehalten, nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.

Zu den Meldekanälen

Ihnen stehen nachstehende Meldekanäle zur Verfügung. Kostmann Mitarbeiter können die bisherigen Meldewege nach wie vor nutzen und allfällige Bedenken unmittelbar Ihren Vorgesetzten melden.

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